Übersetzungen

Qualifizierte Übersetzungen mit und ohne Beglaubigung

Als staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache fertige ich eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente zur Vorlage bei Behörden, Standesämtern, Gerichten, Universitäten oder Konsulaten an. Mit Beglaubigungsvermerk, Namensstempel und Unterschrift bestätige ich die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Originaldokument. Diese Beglaubigung kann nur durch einen staatlich geprüften (anerkannten) Übersetzer erfolgen.

Natürlich übersetze ich auch Dokumente, die keiner Beglaubigung bedürfen.

Am besten bin ich per E-Mail (info@starkmann-muth.de) zu erreichen, da ich während meiner Unterrichtsstunden und Dolmetschaufträge keine Telefonanrufe entgegennehmen kann.

Übersetzung von

    • Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Sterbeurkunden
    • Zeugnisse wie Schulzeugnisse, Abiturzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Universitätsabschlüsse, Staatsexamina, Seminarscheine, Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse
    • Approbationsurkunden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    • gerichtliche Urteile wie Scheidungsurteile, Urteile zum Versorgungsausgleich, Rentenansprüche, Unterhaltsforderungen, Sorgerechtsurteile
    • Urkunden, Abzeichen von Bundeswehr und US Army
    • eidesstattliche Erklärungen, Apostillen
    • polizeiliche Führungszeugnisse
    • Ausweise wie Führerscheine, Pässe
    • technische und medizinische Fachtexte
    • Websites
    • Geschäfts­korrespondenz
    • sonstige Schriftstücke wie Lebensläufe, Briefe, Rechnungen, Kontoauszüge, Testamente, Verdienstbescheinigungen

Außerdem Dolmetschen beim Standesamt zur Anmeldung/Nachbeurkundung der Eheschließung, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Hinweise

In meinem Beglaubigungsvermerk muss ich erwähnen, in welcher Form mir das zu übersetzende Schriftstück vorlag. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Art der Übersetzung verlangt wird.

Übersetzung vom Scan
In bestimmten Fällen ist es ausreichend, wenn Sie mir für die Übersetzung Ihrer Dokumente einen Scan Ihres Originaldokuments (oder der beglaubigten Kopie) schicken. Diesen Scan drucke ich aus, verbinde ihn untrennbar mit der beglaubigten Übersetzung und schicke Ihnen alles per Post zu. Sie müssen nicht persönlich bei mir vorbeikommen.

Übersetzung vom Original oder einer beglaubigten Kopie
Falls die Behörde verlangt, dass die Übersetzung auf Basis der Originalurkunde oder der beglaubigten Kopie angefertigt wird, kann ich gerne zuerst vom Scan übersetzen und Sie legen mir das Originaldokument beim Abholen Ihrer Übersetzung vor. Wenn Sie z. B. aus Grafenwöhr, Hirschau, Hohenfels, Königstein, Rieden, Schlicht, Sulzbach oder Vilseck kommen, sparen Sie sich dadurch Fahrtzeit. Natürlich können wir auch alles auf dem Postweg (per Einwurfeinschreiben) erledigen. Dies schätzen besonders meine überregionalen Kunden aus Erlangen, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Schwandorf, Weiden i. d. Oberpfalz etc.

In den Fällen, in denen keine Beglaubigung nötig ist (Firmenwebsites, Korrespondenz, technische Handbücher etc.), ist es selbstverständlich möglich, alles per E-Mail abzuwickeln.
Ich stelle auch gerne ohne zusätzliche Kosten ein Certificate of Accuracy aus, wenn dies von der amerikanischen Behörde gefordert wird.

Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Dokumente ist selbstverständlich.

Hinweise zum Einscannen von Urkunden

Um aufwändige Nachbearbeitungen zu vermeiden, bitte ich Sie, beim Einscannen der zu übersetzenden Urkunden die folgenden Punkte zu beachten:

  • Alle Texte und Stempel müssen gut erkennbar und lesbar sein. Bitte eine möglichst hohe Auflösung verwenden und farbig scannen.
  • Ein Problem stellen Prägestempel dar, da sie nicht farbig, sondern nur erhaben und somit im Scan nicht sichtbar sind. Falls Ihr Dokument einen Prägestempel enthalten sollte, bitte ich Sie, mir die genaue Position des Stempels und den Text im Stempel mitzuteilen (Prägestempel lassen sich gut ertasten, wenn man mit den Fingern über das Papier streicht).
  • Bitte kontrollieren Sie auch alle Rückseiten der Dokumente und scannen Sie diese gegebenenfalls ein. Oft befinden sich dort Texte, Stempel, handschriftliche Vermerke oder einzelne Zeichen, die aus Gründen der Vollständigkeit alle mitübersetzt werden müssen.
  • Bitte prüfen Sie bei allen Dokumenten genau, ob es sich um Originale oder beglaubigte Kopien handelt, d. h., die Unterschriften müssen echt sein, nicht kopiert.
  • Vergewissern Sie sich bitte, dass keine Texte an den Rändern abgeschnitten sind. Gerade amerikanische Geburtsurkunden sind oft länger als das deutsche DIN A4-Format.

Preise

— VAT forms werden akzeptiert —

Übersetzungen werden in der Regel pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) berechnet. Der Zeilenpreis ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Ausgangsformat, Layoutaufwand, Lesbarkeit und Termin und kann somit zwischen 0,90 und 1,50 Euro zzgl. MwSt pro Normzeile liegen. Die Übersetzung von Fachtexten (z. B. medizinischen, wissenschaftlichen, technischen Texte) erfordert teils aufwendige Recherchen und damit auch einen höheren Zeilenpreis.

Gerne erstelle ich Ihnen vorab ein kostenloses Angebot. Schicken Sie mir die eingescannten Dokumente per E-Mail, damit ich Ihnen den genauen Preis mitteilen kann. Die Übersetzung von Standarddokumenten wie z. B. deutschen Geburtsurkunden E1 oder E2 kann ich Ihnen zu einem günstigen Pauschalpreis anbieten. Mein Mindestauftragswert beträgt 30.- Euro inkl. Beglaubigung und MwSt. Bei umfangreicheren Übersetzungen gewähre ich Ihnen gerne einen Rabatt.

Kundenstimmen

Hier kommen meine Kunden zu Wort:

„Wir waren mit der Arbeit von Frau Starkmann-Muth sehr zufrieden. Sie lieferte sogar vor vereinbartem Abgabetermin ab. Die Kommunikation lief sehr freundlich und professionell ab. Sehr zu empfehlen!“ Oxfam Deutschland Shops gGmbH

„Auf Frau Starkmann-Muth kann man sich im Notfall verlassen!!! Jedes positive Attribut trifft zu und stimmt. Da könnten sich viele andere eine große Scheibe abschneiden. Danke nochmal Michael Grob“

„Wir sind super zufrieden, Frau Starkmann-Muth kann man nur empfehlen !!! Super freundlich, professionell und schnelle Übersetzung unserer Dokumente!“ Dominika Green

Bewertung abgeben:

In verschiedenen Portalen können Sie gerne selbst eine Bewertung abgeben (z. B. Cylex oder Google) und die Bewertungen der anderen Kunden im Original einsehen.